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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stagepro Veranstaltungstechnik

1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten diese Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die im Mietlieferschein aufgeführten Geräte.

2. Mietdauer

Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort und endet mit der Rückgabe der Geräte an den Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend angepasst. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

 

3. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem günstigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Der Gefahrenübergang tritt bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.

 

4. Geräte-Versicherung

Die Geräte sind gegen Beschädigung und Verlust durch Diebstahl versichert. Um bei Verlusten die Versicherung geltend zu machen, müssen sich die Geräte in einem abgeschlossenen bzw. überwachten Raum befinden. Bei einem Diebstahl ist ein Polizeibericht unerlässlich. Der Selbstbehalt beträgt im Schadenfall CHF 200.00 und wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

5. Gebrauch der Mietsache

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie sorgfältig zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Jegliche Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands werden dem Mieter belastet.

 

6. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

 

7. Haftung

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

 

8. Lizenzen

Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betrieb verwendet werden. Das Kopieren oder Veräußern der Software ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Mieters oder Dritter stellt der Mieter den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

 

9. Rücktritt des Mieters

Tritt der Mieter, gleich aus welchen Gründen, vom Mietvertrag zurück, so wird der Aufwand wie folgt berechnet:

  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 5% des Auftragswertes

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des Auftragswertes

  • Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragswertes

  • Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75% des Auftragswertes

  • Bis 2 Tage vor Mietbeginn: 100% des Auftragswertes

 

10. Lieferungen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., sind vorbehalten.

 

11. Zahlungshinweise

Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

12. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

 

13. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

 

14. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Biel.

Zusätzliche Klauseln

 

15. Datenschutz

Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zu speichern. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

16. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. In jedem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

17. Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien oder andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

 

18. Schlussbestimmungen (erweitert)

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  • Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

19. Vertragsänderungen und Kommunikation

  • Vertragsänderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  • Kommunikation: Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Vertragsänderungen, Mahnungen oder Kündigungen, muss schriftlich erfolgen.

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